Die 3TO- Spangentechnik

Was ist die 3TO - Spangentechnik?

Die 3TO-Spange ist eine sanfte und äußerst effektive Methode zur Behandlung eingewachsener Fußnägel - ganz ohne Operation. Sie wurde in Deutschland von Fachleuten entwickelt und ist heute eine bewährte Nagelkorrekturtechnik, die in vielen Fußpflegepraxen Anwendung findet.

Wie funktioniert die 3TO - Spange?

Die Spange besteht aus zwei flexiblen Drahtschenkeln und einer Schlaufe. Die Drahtschenkel werden individuell an die Form des betroffenen Nagels angepasst und diese dann sanft unter die Nagelränder geschoben. Die Schlaufe dient zur Fixierung. Durch gezielte Spannung wird der Nagel nach und nach in seine natürliche Form zurückgeführt, und das ohne Schmerzen.

Ziel der Behandlung ist es, den seitlichen Druck auf das Nagelbett zu verringern und das Einwachsen des Nagels langfristig zu verhindern.

Ablauf der Behandlung

  1. Anamnese

    Es wird genau geprüft, wie stark der Nagel eingerollt oder eingewachsen und ob Begleiterscheinungen, wie Entzündungen vorliegen.

  2. Anpassen der Spange

    Die Spange wird individuell gebogen, sodass sie exakt zur Breite und Form des Nagels passt

  3. Einsetzen der Spange

    Die seitlichen Drahtschenkel werden behutsam unter den Nagelrand geschoben. Die Schlaufe wird mittig durch verdrillen fixiert.

  4. Kontrolle & Nachsorge

    In regelmäßigen Abständen wird der Sitz der Spange kontrolliert und bei Bedarf angepasst. In der Regel bleibt die Spange mehrere Wochen auf dem Nagel.

Vorteile der 3TO-Spange

  • Schmerzfreie Alternative zur OP

  • Geeignet für fast alle Altersgruppen

  • Auch bei chronischen Problemen einsetzbar

  • Kann entzündungshemmend wirken, da der Druck auf das Gewebe vermindert wird

  • Keine Einschränkungen im Alltag oder beim Sport

Kostenübernahme der 3TO-Spangentechnik - übernimmt die Krankenkasse?

Viele meiner KundInnen fragen sich, ob die Kosten für die Nagelspange von der Krankenkasse übernommen wird. Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist eine teilweise Kostenübernahme möglich - allerdings mit einigen Voraussetzungen. Ob und in welchem Umfang die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Versicherungsanbieter ab. In der Regel gilt:

  • Eine ärztliche Verordnung (z. B. vom Hausarzt, Dermatologen oder Orthopäden) ist erforderlich.

  • Die Behandlung muss aus medizinischer Sicht notwendig sein - etwa bei eingewachsenen Nägel, die Schmerzen und/oder Entzündungen verursachen.

  • Die Behandlung muss von einer entsprechend qualifizierten Fachkraft durchgeführt werden.

  • Meist werden die Kosten für die Spange selbst und/oder die Behandlung teilweise übernommen - häufig als bewilligter Heilbehelf oder Zuschuss.

(Quellenangabe: www.3to.de, www.gesundheit.gv.at/leben/fussgesundheit/fusspflege, www.gesundheitskasse.at )

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Die Radiofrequenz-Behandlung